Fortbildungskurs für Laserschutzbeauftragte

nach OStrV und TROS Laserstrahlung

Der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B, 3R und 4 erfordert gemäß Arbeitsschutz-verordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) die Benennung und schriftliche Be-stellung eines Laserschutzbeauftragten. Zu dessen Aufgaben gehören u. a. die Gefährdungsbe-urteilung, die Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen und die Überwachung des sicheren Betriebs der Laseranlagen.
Gemäß OStrV sind Laserschutzbeauftragte zukünftig zum regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen verpflichtet. Dabei wird die regelmäßige Auffrischung der Sachkunde Laserschutzbeauftragter mindestens aller 5 Jahre empfohlen.  

Alle Details zur Veranstaltung finden Sie hier»

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Logo JenALL Jenaer Akademie e.V.

Datum
05.09.2017   

Stadt
Jena

Veranstaltungsort
Ernst-Abbe-Hochschule Jena

Veranstalter
JenALL Jenaer Akademie e.V.
Ernst-Abbe-Hochschule Jena

Telefon
+49 (0) 3641 205 108

E-Mail
peter.perschke(at)jenall.de